Anpassung RKI-Kriterien (Stand 06.04.2020)
Die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Tests trifft der Arzt/die Ärztin. Nach der
Empfehlung des RKI sollte eine Testung nur bei Vorliegen von Krankheitssymptomen und zwar in diesen Fällen erfolgen:
1. Akute respiratorische Symptome und Kontakt zu einer infizierten Person in den letzten 14
Tagen
2. Klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie im Zusammenhang mit einer Fallhäufung in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern
3. Klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie ohne Hinweis auf eine
andere Ursache
4. Akute respiratorische Symptome bei Risikogruppen (Alter über 60, immunsupprimiert,
onkologische Behandlung etc.) oder Beschäftigten im Pflegebereich, in Arztpraxen oder
Krankenhäusern
5. Nur bei ausreichender Testverfügbarkeit: akute respiratorische Symptome ohne Risikofaktoren
Die Kassen übernehmen die Kosten, wenn derArzt den Test für medizinisch notwendig erachtet. Patienten, die nach Ihrer Einschätzung einen Abstrich benötigen, können Sie an ein
Abstrichzentrum /eine Fieberambulanz in Ihrer Region verweisen.